Die Entscheidung für das Herzstück der A 20 ist gefallen: für den Elbtunnel herrscht Baurecht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute, 23. April, eine Klage von Umweltverbänden gegen den Bau des A-20-Elbtunnels abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss des Landes ist damit rechtskräftig. Dazu äußert sich Hagen Goldbeck, Präsident der IHK Schleswig-Holstein, stellvertretend für acht norddeutsche Industrie- und Handelskammern:
„Das Jahr 2024 wird vermutlich darüber entscheiden, ob die A 20 endlich gebaut oder sie ein misslungenes Jahrhundertprojekt bleibt. Wir sind froh, dass die Leipziger Richter mit ihrem Urteil anerkennen, dass die Planer der DEGES ihre Hausaufgaben gründlich gemacht haben. Das Votum des Gerichts sehen wir als Bestätigung, dass die Genehmigungsverfahren verbessert wurden, und diese berechtigte Umweltbelange berücksichtigen. Am konkreten Beispiel Elbtunnel sehen wir jedoch, wie wichtig eine Stichtagsregelung ist, damit neue Regulierungen seit Jahrzehnten andauernde Planverfahren nicht mehr grundsätzlich behindern können.“
Schleswig-Holstein hat in den letzten zwölf Jahren drei Baugenehmigungen für A-20-Abschnitte erteilt. Alle drei wurden für rechtswidrig erklärt. Im Ergebnis wurde seit 15 Jahren kein Kilometer Autobahn im Rahmen des wichtigsten norddeutschen Straßeninfrastrukturprojekts gebaut. „Hamburg ist Deutschlands Staumetropole Nr. 1 und Schleswig-Holstein leidet als Transitland stark darunter. Northvolt, die Energie-Terminals im Brunsbütteler Hafen oder der Fehmarnbelt-Tunnel bringen positive Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung im Norden. Nur: Unsere Infrastruktur kommt immer öfter an ihre Grenzen und es gibt keine Ausweichrouten. Wir brauchen endlich ein Einsehen, dass uns die Energiewende und der Wandel hin zum klimaneutralen Industrieland nicht über die Dorfstraßen gelingen können. Die volkswirtschaftlichen Kosten tragen wir alle: Wirtschaft, Verkehrsteilnehmer und Umwelt. Die A 20 mit einem zweiten Elbtunnel bei Glückstadt kann und wird diese Probleme erheblich reduzieren.“
Bezogen auf die weiteren Schritte mahnt der IHK-Präsident an, Fehlerheilungsverfahren und Planfeststellungsverfahren zügig abzuschließen: „Auch wenn jetzt für den vollständigen Elbtunnel unanfechtbares Baurecht vorliegt, darf der Bau erst beginnen, wenn für angrenzende Autobahnstücke auf beiden Seiten der Elbe Baurecht da ist. Hier brauchen wir das beschworene Deutschland-Tempo, weil weitere Klagen erwartbar sind. Statt Blockade durch juristische Spielchen sollten wir zu einem konstruktiven und vorwärtsgerichteten Dialog zwischen allen Beteiligten zurückkehren.“
Goldbeck betont, dass Umweltbedenken ernst genommen werden müssten. Der Bau des A-20-Tunnels werde mit den neuesten ökologischen Baustandards durchgeführt, unter dem Einsatz moderner, umweltschonender Technologien, um die Klimaauswirkungen zu minimieren. Dieses Urteil sei auch ein deutliches Zeichen an die Bundespolitik, die Finanzierung des Tunnels und der Anschlussabschnitte zu planen. Es wäre ein Affront, wenn nach Jahrzehnten rechtskräftige Planungsbeschlüsse vorliegen und dann kein Geld zum Bau eingeplant sei. Die Urteilsbegründung werde weitere Erkenntnisse liefern, inwieweit die A-20-Planer auf dem richtigen Weg sind.
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