Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Kreuz Kehdingen ab.

IHKs im Norden begrüßen Entscheidung.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch, 6. Mai, die Klage eines Fährbetreibers gegen das Infrastrukturprojekt „Kreuz Kehdingen“ abgewiesen. Mit dem Urteil ist ein wichtiger Bauabschnitt der A 20 dem Baurecht und der Umsetzung deutlich nähergekommen.

Die IHKs im Norden begrüßen die Entscheidung ausdrücklich. Aus Sicht der Wirtschaft ist das Urteil ein wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit des norddeutschen Wirtschaftsraums. Das Kreuz Kehdingen ist ein zentraler Baustein für eine leistungsfähigere Verkehrsanbindung – insbesondere für Industrie, Hafenwirtschaft, Logistik und die Mobilität von Fachkräften.

Rückenwind für feste Unterelbequerung

Die Entscheidung hat über das Kreuz Kehdingen hinaus Bedeutung für das Gesamtprojekt A 20. Die geplante Verknüpfung von A 20 und A 26 ist ein wesentlicher Baustein, um die Verkehrsachsen im norddeutschen Raum leistungsfähiger zu machen. Davon profitieren nicht nur Unternehmen aus Industrie, Logistik und Hafenwirtschaft, sondern auch Pendlerinnen, Pendler und Fachkräfte, für die verlässliche Erreichbarkeit ein wichtiger Standortfaktor ist.

Besonders relevant ist das Urteil mit Blick auf den geplanten Elbtunnel. Durch die nun gestärkte Planungsperspektive auf niedersächsischer Seite rückt auch der anschließende Tunnelabschnitt weiter in den Fokus. Für den Start der Arbeiten fehlt weiterhin das Baurecht für den unmittelbar angrenzenden Bauabschnitt 7 auf schleswig-holsteinischer Seite. Sobald dieser Schritt abgeschlossen ist, kann das Tunnelvorhaben in die Umsetzung gehen.

Die IHKs sehen deshalb alle Beteiligten in der Verantwortung, das Projekt jetzt mit Nachdruck weiterzuführen. Planungs- und Genehmigungsschritte sollten eng abgestimmt, Verzögerungen vermieden und die Kommunikation mit Kommunen, Wirtschaft und Öffentlichkeit transparent fortgesetzt werden. Ziel bleibt eine zügige Realisierung der A 20 einschließlich der festen Unterelbequerung.

IHK Schleswig Holstein

Die IHK Schleswig-Holstein ist die Arbeitsgemeinschaft der IHKs Flensburg, Kiel und Lübeck. Die IHK Schleswig-Holstein ist der zentrale Ansprechpartner für alle Fragestellungen zum Thema Wirtschaft, die mehr als nur regionale Bedeutung haben. Zu diesen Themen bündelt sie die Meinung der drei IHKs in Schleswig-Holstein, so dass diese gegenüber Politik und Verwaltung mit einer Stimme für die Wirtschaft im Lande sprechen. Die IHK Schleswig-Holstein nimmt die Interessen von 175.000 Unternehmen mit rund 750.000 Arbeitnehmenden wahr.

Für weitere Informationen:

Karsten von Borstel

IHK Schleswig Holstein

E-Mail: karsten.vonborstel@kiel.ihk.de

Telefon: 0431 5194-224

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